Definitive Sachwalterin.

Das Bezirksgericht Zürich (Nachlassgericht) hat am 6. Juni 2024 die Anwaltskanzlei Wicki Partners AG, Zürich, mit dem Mandatsleiter RA Balthasar Wicki, als provisorische Sachwalterin in der Nachlassstundung der Steiner AG eingesetzt und für die definitive Nachlassstundung ab 7. Februar 2025 als definitive Sachwalterin bestätigt.

Die Hauptaufgabe des provisorischen Sachwalters ist es, während dieser ersten Phase der Nachlassstundung die Aussicht auf Sanierung oder den Abschluss eines Nachlassvertrags zu prüfen und dem Nachlassgericht hierüber Bericht zu erstatten.

Mit Wirkung ab 7. Februar 2025 wurde Wicki Partners AG als definitive Sachwalterin für die Dauer der definitiven Nachlassstundung bestätigt.

In der definitiven Nachlassstundung soll der Sanierungsplan umgesetzt und damit die best mögliche Lösung im Hinblick auf den Nachlassvertrag umgesetzt werden, welcher den Gläubigern vorgelegt werden wird, vorliegend ein Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung gemäss Art. 317 ff. SchKG (sog. Liquidationsvergleich). Dem Sachwalter kommt die Aufgabe zu, das Inventar aufzunehmen (Art. 299 SchKG), den Schuldenruf zu publizieren (Art. 300 SchKG) und die angemeldeten Forderungen zu prüfen sowie eine Gläubigerversammlung einzuberufen (Art. 301 SchKG) und durchzuführen (Art. 302 SchKG).