Gesetzlicher Schuldenruf (voraussichtlich ab Ende Februar 2025).
Entsprechend Art. 300 SchKG wird die Sachwalterin den gesetzlich vorgesehenen Schuldenruf durchführen. Geplant ist, den Schuldenruf gegen Ende Februar 2025 bekannt zu geben.
Der Schuldenruf wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB und im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert werden, und zudem den Gläubiger/innen per Post angezeigt, deren Anschrift der Steiner AG bekannt ist. Angesichts der grossen Anzahl an Forderungseingaben werden zbesondere Weisungen über das Vorgehen erlassen.