Informationen der definitiven Sachwalterin der Steiner AG, Zürich
Aktuelle Situation.
Steiner AG ist seit dem 6. Juni 2024 in der (zunächst provisorischen) Nachlassstundung gemäss Art. 293 ff. SchKG. Seit dem 7. Februar 2025 befindet sich Steiner AG in der definitiven Nachlassstundung.
Als definitive Sachwalterin wurde vom Bezirksgericht Zürich (Nachlassgericht) Wicki Partners AG, Zürich, mit Mandatsleiter RA Balthasar Wicki.
Der Schuldenruf gemäss Art. 300 SchKG findet vermutlich gegen Ende Februar 2025 statt und wird den Gläubigern in der gesetzlich vorgesehenen Weise mitgeteilt. Für den Moment bitten wir alle Gläubiger/innen, vorerst keine Forderungseingaben zu tätigen, da diese sowieso dann anlässlich des Schuldenruf erneut vorzunehmen sind. Danke.
Website.
Diese Website dient allen Interessenten zur laufend aktualisierten Information über das Nachlassverfahren der Steiner AG. Sie hat ausschliesslich informative, informelle Bedeutung und ersetzt nicht die formellen Bekanntmachungen, welche die definitive Sachwalterin den Gläubiger/innen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend weiterhin per Post zustellt.
Die Website steiner.ch ist nicht mehr erreichbar und wird seit 7. Februar 2025 auf diese Website weitergeleitet.
Geschichte.
Das Unternehmen wurde vor 111 Jahren, im Jahr 1915, als Schreinerei Carl Steiner Schuhmacher in Zürich gegründet. 1944 wurde Karl Steiner alleiniger Eigentümer der Schreinerei und nahm ab 1948 die Tätigkeit als Generalunternehmer auf. 1980 erfolgte die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft.
Von Mai 2010 bis Dezember 2024 gehörte die Steiner-Gruppe zur indischen Hindustan Construction Company Ltd. (HCC) und war mit ihrer Tochtergesellschaft Steiner India Ltd. auf dem indischen Markt vertreten. Seit 2023 betreute die Steiner AG in der Deutschschweiz keine neuen Projekte als Total-/Generalunternehmer (TU/GU) mehr. In der Westschweiz begleitete die Tochtergesellschaft Steiner Construction SA weiterhin Bauprojekte als TU/GU. Anfang 2024 verkaufte die Steiner AG die Steiner Construction SA an die internationale Baugruppe Demathieu Bard.
Die Steiner AG hat weit über 1500 Wohnbauprojekte, 540 Geschäftsliegenschaften, 45 Hotels und 200 Infrastrukturanlagen wie Universitäten, Schulen, Spitäler, öffentliche Bauten und Altersheime realisiert, darunter auch Prestigeprojekte wie die Grossüberbauung Sihlcity, den Prime Tower, das Maison de la paix sowie das Hochhaus-Trio Vulcano.
Mit Urteil vom 27. September 2024 ermächtigte das Bezirksgericht Zürich die Steiner AG im Sinne von Art. 298 Abs. 2 SchKG, ihr gesamtes Immobilienentwicklungsgeschäft mit dem zugehörigen Personal, Systemen und Diensten auf ihre neu gegründete 100 %-Tochtergesellschaft Steiner Development AG zu übertragen.
Am 19. Dezember 2024 erwarb die m3 Gruppe, ein führender Immobilienentwickler in Genf, in einer gerichtlich gemäss Art. 298 Abs. 2 SchKG genehmigten Transaktion sämtliche Aktien der Steiner Development AG.
Aktuelle Informationen.
7. Februar 2025
Bewilligung der definitiven Nachlassstundung
Auf Antrag der provisorischen Sachwalterin der Steiner AG und nach Durchführen der gesetzlich vorgesehenen Nachlassverhandlung vom 5. Februar 2025 hat das Bezirksgericht Zürich (Nachlassgericht) mit Entscheid vom 6. Februar 2025 festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Genehmigung der beantragten definitiven Nachlassstundung gegeben sind, und hat diese entsprechend für sechs Monate, das heisst bis zum 7. August 2025 bewilligt. Auf die Einsetzung eines Gläubigerausschusses wurde verzichtet. Das Nachlassgericht hat Wicki Partners AG (Mandatsleiter: RA Balthasar Wicki) als definitive Sachwalterin eingesetzt.
30. Januar 2025
Ermächtigung gemäss Art. 298 Abs. 2 SchKG
Verkauf Beteiligungen an Werkarena Basel AG und WORKCONTROL Suisse AG
Auf Antrag der Steiner AG - und mit Unterstützung der provisorischen Sachwalterin - hat das Bezirksgericht Zürich (Nachlassgericht) mit Urteil vom 30. Januar 2025 die Ermächtigung im Sinne von Art. 298 Abs. 2 SchKG zur Veräusserung von zwei Beteiligungen erteilt (Werkarena Basel AG, Basel, und WORKCONTROL Suisse AG, Düdingen).
19. Dezember 2024
Ermächtigung gemäss Art. 298 Abs. 2 SchKG
Abschluss und Vollzug der Transaktion PETER
Auf Antrag der Steiner AG - und mit Unterstützung der provisorischen Sachwalterin - hat das Bezirksgericht Zürich (Nachlassgericht) mit Urteil vom 19. Dezember 2024 die Ermächtigung im Sinne von Art. 298 Abs. 2 SchKG erteilt, die mehrstufige Transaktion PETER zu vollziehen, welche u.a. (i) die Veräusserung der Beteiligung an der Steiner Development AG an die m3 Immobilier Holding SA, Genf, (ii) die Übertragung der streitbehafteten Debitoren aus den grösseren bisherigen GU/TU-Projekten (sog. ‘EAGLE-Assets’) auf die neu gegründete Tochtergesellschaft (Zweckgesellschaft) Steiner Eagle AG, Zürich, (iii) deren Verkauf an zwei Tochtergesellschaften der HCC Group, Mumbai, und (iv) den Verkauf der Aktien der Steiner AG an eine schweizerisch beherrschte Zweckgesellschaft, Uniresolv SA, Genf, umfasst. Siehe dazu die Medienmitteilung vom 20. Dezember 2024.
1. Oktober 2024
Verlängerung der provisorischen Nachlassstundung für vorerst vier Monate
Mit Entscheid vom 1. Oktober 2024 wurde vom Bezirksgericht Zürich (Nachlassgericht) auf Antrag der Sachwalterin in Anwendung von Art. 293a Abs. 2 SchKG die provisorische Nachlassstundung für weitere vier Monate, bis 7. Februar 2025, verlängert.
27. September 2024
Ermächtigung gemäss Art. 298 Abs. 2 SchKG
Übertragung des Immobilienentwicklungsgeschäfts auf Steiner Development AG
Auf Antrag der Steiner AG - und mit Unterstützung der provisorischen Sachwalterin - hat das Bezirksgericht Zürich (Nachlassgericht) mit Urteil vom 27. September 2024 die Ermächtigung im Sinne von Art. 298 Abs. 2 SchKG erteilt, das gesamte Immobilienentwicklungsgeschäft (sog. RED-Geschäft), mit sämtlichen zugehörigen Verträgen, Personal, systemen etc., auf die neu gegründete Tochtergesellschaft Steiner Development AG, Zürich, zu übertragen.
25. Juni 2024
Ermächtigung gemäss Art. 298 Abs. 2 SchKG
Verpfändung der Beteiligung an Steiner Projekte AG
Auf Antrag der Steiner AG - und mit Unterstützung der provisorischen Sachwalterin - hat das Bezirksgericht Zürich (Nachlassgericht) mit Urteil vom 25. Juni 2024 die Ermächtigung im Sinne von Art. 298 Abs. 2 SchKG erteilt, die Beteiligung an der 100% Tochtergesellschaft (Zweckgesellschaft) Steiner Projekte AG an eine Gesellschaft der HCC Group, Mumbai, zu verpfänden, dies zur Besicherung eines Massa-Darlehens, das für die Finanzierung der provisorischen Nachlassstundung zwingend erforderlich war.
6. Juni 2024
Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung für vorerst vier Monate
Mit Entscheid vom 6. Juni 2024 wurde der Steiner AG vom Bezirksgericht Zürich (Nachlassgericht) im Sinne von Art. 293a SchKG die provisorische Nachlassstundung vorerst für vier Monate, bis 7. Oktober 2024, erteilt. Als provisorische Sachwalterin wurde Wicki Partners AG, Zürich, mit Mandatsleiter RA Balthasar Wicki, eingesetzt.
5. Juni 2024
Steiner AG ersucht um provisorische Nachlassstundung
Steiner AG reicht am 5. Juni 2024 das Gesuch um Gewährung der provisorischen Nachlassstundung im Sinne von Art. 293 SchKG ein. Siehe dazu die Medienmitteilung vom 6. Juni 2024.